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++49(0)7720 61605

Adresse

Austrasse 20
78056 VS- Schwenningen

 

 


 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,


wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an uns und unserer kieferorthopädischen Fachpraxis und heißen Sie herzlich auf unserer Internetseite willkommen.


Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert vor allem Vertrauen und Kommunikation. Daher ist uns eine enge Abstimmung sowie langfristige Partnerschaft mit unseren überweisenden Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. Um unsere Zusammenarbeit zu erleichtern, geben wir Ihnen hier einige weitere Informationen:


Die kieferorthopädische Therapie beginnen wir meist im Alter zwischen 10-11 Jahren, da dort in der Regel noch genügend Wachstum vorhanden ist, um eine Bissumstellung erfolgreich therapieren zu können. (Bei Mädchen dauert das Wachstum im Kiefer- und Gesichtsbereich bis zum 12. Lebensjahr an, bei Jungen bis zum 14. Lebensjahr, und nimmt danach rasch ab). Auch ist in diesem Alter für die Patienten eine schnelle, effektive und schonende Behandlung der Anomalie möglich und wir können so oft eine spätere Zahnentfernung vermeiden. Um zu entscheiden, ob Wachstum für die erfolgreiche Therapie erforderlich ist, liegt der optimale Zeitpunkt bei uns für eine Erstberatung im Alter von ca. 10 Jahren, unabhängig vom Zahnwechsel.


Hiervon gibt es Ausnahmen, da sich einige Anomalien im frühen Alter besonders einfach therapieren lassen und wir dort auch mehr therapeutische Möglichkeiten zur Verfügung haben:

  • Kreuzbisse sollen früh übergestellt werden, um eine normale Gesichtsentwicklung zu ermöglichen, d. h. Überweisung mit 6-7 Jahren
  • Vorzeitiger Verlust von Milchmolaren oder Milcheckzähnen. Werden Platzhalter rechtzeitig eingesetzt, kann der Platz für die bleibenden Zähne erhalten werden und man kann den Kindern damit später einen großen Behandlungsaufwand ersparen, d. h. Überweisung sofort nach Verlust oder Extraktion
  • Lutschanomalien über das 4. Lebensjahr hinaus.
  • Frontale Stufen größer als 9 mm. Die Gefahr eines Frontzahntraumas ist extrem erhöht, d.h. Überweisung ab dem 7. Lebensjahr
  • Offene Bisse sind schwer zu behandeln und oft mit Dysfunktionen verbunden, d. h. Überweisung mit 6-8 Jahren
  • Extremer Platzmangel, d. h. Überweisung mit 6-9 Jahren

Bei erwachsenen Patienten kann eine Behandlung zu jeglichem Zeitpunkt begonnen werden, da Zahnbewegungen in jedem Alter möglich sind. Voraussetzung allerdings ist ein gesunder Zahnhalteapparat. Die meisten Behandlungen im Erwachsenenalter finden aus ästhetischen Gründen statt. Aber auch bei starken Bissfehlstellungen (Dysgnathien) kann durch eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, die Fehlstellung behoben werden. Auch sind Aufrichtungen einzelner Pfeilerzähne, der Schluss kleinerer Lücken oder Verlängerungen einzelner Zähne vor prothetischer Versorgung möglich.


Haben Sie weitere Fragen an uns oder möchten Sie uns und unsere Praxis kennenlernen, wir freuen uns über jeden Anruf unter 07720 61605 oder über jedes Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Auf gute Zusammenarbeit


Ein wichtiger Hinweis: In unserer Praxis betreiben wir lediglich KFO-begleitende Prophylaxe – wir weisen sowohl Eltern wie auch Kinder daher darauf hin, dass der parallele Besuch beim Zahnarzt während einer KFO-Therapie notwendig ist.

 


 

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