Kosten
In unserer Praxis ist eine kieferorthopädische Beratung für alle Patienten kostenfrei.
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Gesetzliche Krankenkasse
Bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – einzige Bedingung ist, dass die Zahn- oder Kieferfehlstellung eine bestimmte Stärke (KIG-Einstufung) erreichen muss. Ist dies der Fall, zahlt die Krankenkasse zum Ende der Behandlung 100 % der anfallenden Kosten. Während der Behandlung werden jedoch erst einmal nur 80 % der Kosten von der Krankenkasse übernommen – 20 % (10 % beim zweiten zu behandelnden Kind) müssen die Eltern selber bezahlen. Am Ende der Behandlung erhalten die Eltern bei erfolgreichem Behandlungsabschluss eine Abschlussbescheinigung. Diese reichen Sie mit allen Rechnungen bei der Krankenkasse ein und erhalten die gezahlten 20 % zurück. Von uns erhalten Sie alle 3 Monate eine 20 % - Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung schwankt in der Regel zwischen 10 und 90 €.
Die Krankenkasse bezahlt eine Grundversorgung mit einfach funktionierenden Zahnspangen. Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Zahnspangen an – von einfachen (ohne jegliche Zuzahlung), über unsichtbare Zahnspangen bis zu High-tech-Zahnspangen und -Drähten und Kunststoffversieglern, die die Behandlung angenehmer, schmerzärmer und genauer machen– Sie haben bei uns die Möglichkeit, eine einfache Zahnspange (Kassenleistung) oder eine sehr hochwertige Zahnspange (mit Zuzahlung) zu wählen.
- Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung trägt die private Krankenversicherung - sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag in der Rubrik „zahnärztliche Leistungen“ – hier können Sie sich auch über eventuelle Einschränkungen bei der Kostenübernahme informieren. Wir beraten Sie gern.
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Zahnzusatz-Versicherung bei gesetzlich versicherten Patienten
Sie kommt für Patienten in Frage, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt (z. B. weil die Zahnfehlstellung nicht groß genug ist). Ob und mit welchem Anteil sich die Zusatzversicherung an den Kosten beteiligt, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag. Diese Versicherung muss vor dem ersten Termin bei uns abgeschlossen sein.
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Beihilfe (Beamte) und Heilfürsorge (Polizei)
Das Leistungsspektrum ist zwischen dem der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse einzuordnen. Die Kosten werden bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr immer übernommen.