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Kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Therapie:


Die kombinierte Therapie ist die kieferorthopädisch-kieferchirurgische Korrektur von Fehlstellungen.


Auch der modernen Kieferorthopädie sind Grenzen gesetzt. Bei sehr ungünstigen anatomischen Verhältnissen, die durch überschießendes oder reduziertes Kieferwachstum während der Wachstumsphase entstanden sind, kann die kombinierte Behandlung nach Abschluss des Wachstums gemeinsam durch Kieferorthopäden und Chirurgen zu einem optimalen Behandlungsergebnis führen.


In enger Zusammenarbeit mit den Chirurgen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, um einen zielgerichteten Verlauf der einzelnen Therapieschritte sicher zu stellen.
Dabei ist zur Stellungskorrektur im Regelfall die Behandlung mit einer Multibandapparatur (feste Zahnspange) vor der Operation erforderlich. Der Kieferorthopäde formt die Zahnbögen so aus, dass sie nach der Operation gut aufeinanderpassen. Die weitere Korrektur wird als operative Maßnahme vom Kieferchirurgen durchgeführt. Das bedeutet, dass die Kiefer in einer Operation in die korrekte Position verlagert werden. Danach beginnt die kieferorthopädische Feineinstellung. Sie dauert ca. ½ -1 Jahr.


Die heutigen Operationsmöglichkeiten der Chirurgie sind so weit optimiert, dass die Phase der subjektiven Beeinträchtigung mitunter sehr kurz gehalten werden kann. Mit einem Krankenhausaufenthalt von bis zu einer Woche sollte gerechnet werden. Schmerzen können bei diesem in Vollnarkose durchgeführten Eingriff in den ersten Tagen auftreten, werden aber durch Schmerzmittel verringert. Eine gute Kaufunktion stellt sich bereits nach ca. ein bis zwei Wochen ein. Schwellungen und vorrübergehendes Taubheitsgefühl sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Hierüber wird der Chirurg Sie vorher ausführlich aufklären.


Das deutlich veränderte und bessere Aussehen, insbesondere bei Patienten mit einem stark ausgeprägten oder einem deutlich unterentwickelten Unterkiefer und die verbesserte Kaufunktion, führen oft zu einer wesentlichen Verbesserung des Lebensgefühls.

Kosten:

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der Notwendigkeit einer kombiniert kieferorthopädisch-chirurgischen Therapie hier die Kosten, selbst wenn es sich um eine Erwachsenenbehandlung handelt und das 18. Lebensjahr überschritten ist. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass die Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad überschreiten muß (KIG). Spezielle Leistungen und Techniken (bessere Materialien, ästhetische Brackets) werden nicht übernommen.


Eine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten, gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif in Ihrem Vertrag.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten im Rahmen der Beihilfeverordnung, das heisst, die Kosten für spezielle Techniken sowie Leistungen über dem 2,3 fachen Satz werden unter Umständen nicht bezahlt.

Beispiel:

Bei der Progenie ist der Unterkiefer im Vergleich zum Oberkiefer zu stark nach vorn gewachsen oder der Oberkiefer ist in seinem Wachstum zurückgeblieben:

 

 

Progenie



Ist der Unterkiefer zu stark nach vorne gewachsen, dann wird in einer Operation der Unterkiefer chirurgisch zurückverlagert:  

Unterkiefer zurück

 


Ist dagegen der Oberkiefer im Wachstum zurückgeblieben, dann wird in einer Operation der Oberkiefer chirurgisch nach vorne verlagert: 

Oberkiefer vor

 

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